Bürgerrecht endlich klar regeln
FDP-Fraktion bereitet sich im Wolfensberg auf die Session vor
Degersheim/Neckertal, 10.04.2010 | Die FDP-Fraktion ist erleichtert, dass nun - über vier Jahre nach dem Postulat der FDP - endlich der entsprechende Bericht zum Technologie- und Bildungsstandort St.Gallen vorliegt. Der Bericht zeigt auf, wie wichtig der Technologietransfer ist und er gibt eine gute Übersicht, was bisher getan wird. Allerdings hätte sich die FDP mehr konkrete Massnahmen zur Verbesserung des Technologietransfers gewünscht. Das Konzept der Innovationszellen ist aus Sicht der FDP klar zu fördern und weiterzuentwickeln. Es schafft die Basis für die mittel- und langfristige Entwicklung von Clustern. So ist das Innovationszentrum Rheintal am NTB in Buchs für die FDP ein wichtiges und erfolgsversprechendes Projekt, das sofort mit hoher Priorität umgesetzt werden muss. Aus Sicht der FDP müssen aber noch weitere konkrete Massnahmen folgen, damit der Kanton St.Gallen seine Chancen im Bereich Technologietransfer stärker nutzen kann.
Gute Integration wird vorausgesetzt
Für die FDP-Fraktion ist eine Neuregelung des st.gallischen Bürgerrechtsgesetzes unbestritten, nachdem Einbürgerungen seit 2003 nach Notrecht behandelt werden. Die FDP stellt dabei hohe Anforderungen an die Einbürgerungswilligen - es braucht eine gute Integration, gute Deutschkenntnissen, das Einhalten unserer Gesetze und eine den Schweizer Verhältnissen angepasste Lebensart.
Eine Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt die Haltung der Regierung, für die Einbürgerung eine Wohnsitzdauer von fünf Jahren im Kanton (wovon die letzten zwei Jahre ununterbrochen in der entsprechenden Gemeinde) vorauszusetzen. Eine längere Wohnsitzdauer ist aufgrund der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung wenig sinnvoll.
Die FDP-Fraktion will zudem einen Antrag einreichen, damit Unmündige erst ab dem vollendeten 14. Altersjahr selbständig eingebürgert werden können.
Vier Durchgangsplätze für Fahrende
Bei der Vorlage zur Finanzierung von Durchgangsplätzen für Fahrende trägt die FDP-Fraktion die Haltung der vorberatenden Kommission mit: Der Kanton soll maximal nur vier Durchgangsplätze erstellen. Diese Durchgangsplätze sollen nur von Schweizer Fahrenden benützt werden. Für ausländische Fahrende soll ein Transitplatz geschaffen werden.
Regierung soll Staatsanwälte wählen
In der ersten Lesung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung scheiterte die FDP knapp in der Frage, ob die leitenden Staatsanwälte durch den Kantonsrat oder die Regierung gewählt werden sollen. Die FDP-Fraktion wird sich auch in der zweiten Lesung des Geschäftes weiter dafür einsetzen, dass die Regierung Wahlbehörde bleiben soll. Denn eine Wahl durch den Kantonsrat hätte zweifellos zur Folge, dass künftig die Parteizugehörigkeit wichtiger würde als die fachliche Qualität der Kandidierenden.
Ersatzwahl ins Kantonsgericht
Vor einem Jahr eroberte die FDP mit der Wahl von Beatrice Uffer-Tobler auf Kosten der CVP (Ersatz von Martha Niquille) einen zusätzlichen Kantonsrichtersitz. Gleichzeitig anerkennt die FDP-Fraktion, dass die SVP grundsätzlich - gemessen an ihrem Wähleranteil - am Kantonsgericht nach wie vor untervertreten ist. Aus diesem Grund wird die FDP in der Aprilsession nicht mit einer eigenen Kandidatur antreten.




