St.Galler Volk sagt drei Mal Ja

FDP erfreut über Abstimmungsergebnisse

Die Stimmberechtigten im Kanton St.Gallen stimmen sowohl dem Wasserbaugesetz als auch den Änderungen der Kantonsverfassung betreffend die Einbürgerungspraxis respektive die Gemeinde- und Zweckverbände zu. Die FDP kann sich damit einmal mehr an einem Abstimmungssonntag mit ihrer Haltung durchsetzen.

St.Gallen, 17.05.2009 | Die FDP des Kantons St.Gallen nimmt die Abstimmungsergebnisse erfreut zur Kenntnis. Für alle drei kantonalen Vorlagen empfahlen die Freisinnigen ein Ja - genauso hat die St.Galler Stimmbevölkerung nun auch entschieden. Am umstrittensten - allerdings erst kurz vor dem Abstimmungstermin - war der Nachtrag zur Kantonsverfassung betreffend die Einbürgerungsbeschlüsse. Mit dem heutigen Ja an der Urne kann der Kanton St.Gallen nach vielen Jahren endlich ein rechtstaatlich korrektes Einbürgerungsverfahren einführen, bei dem die Stimmbevölkerung dennoch das letzte Wort behält.
Obwohl sich die SVP-Fraktion im Kantonsrat mit Ausnahme einzelner Stimmen klar für die Vorlage aussprach, opponierte die SVP nun im Abstimmungskampf. Dabei verwendete sie alte Plakate, die ohne jeglichen Zusammenhang zur Vorlage Angst vor einer Masseneinbürgerung schürte. Die FDP ist erfreut, dass die St.Gallerinnen und St.Galler diesem blinden Reflex der SVP beim Thema Einbürgerung nicht gefolgt sind. Allerdings ist für die FDP auch klar: Mit dem heutigen Entscheid zur Verfassungsänderung wurde erst der richtige Kurs eingeschlagen. Die eigentliche Nagelprobe, die Ausarbeitung eines neuen Einbürgerungsgesetzes, steht erst noch bevor.

Neue Philosophie im Wasserbau
Ebenfalls eine wechselvolle Geschichte im Kanton St.Gallen hat die Neuregelung des Wasserbaus. Mit der äusserst deutlichen Zustimmung des Stimmvolkes kann der Vorsteher des Baudepartementes, Willi Haag, einen grossen Erfolg verbuchen: Unser Kanton erhält ein neues Wasserbaugesetz, das zu einem Wechsel in der Wasserbau-Philosophie führen wird. Gefährdungen sind primär durch konsequenten Unterhalt zu verhindern. In zweiter Linie werden geeignete Überflutungsräume freigehalten und erst in dritter Linie sind bauliche Massnahmen vorgesehen. Zudem trägt das neue Wasserbaugesetz der Tatsache, dass Gewässer wichtige Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen darstellen, besser Rechnung.

Unumstrittene Zweckverbände
Völlig unbestritten war die Vorlage betreffend Nachtrag zur Kantonsverfassung, mit dem Zweckverbände weiterhin zugelassen bleiben. Entsprechend deutlich fiel das Ergebnis an der Urne aus.